Wichtige Änderungen in der Biozidverordnung

Wichtige Änderungen in der Biozidverordnung

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Die Zeiten in denen man wahllos und unbekümmert Ratten- und Mäusegift im Baumarkt oder Drogerie gekauft hatte, sind nun endgültig vorbei. Schon letztes Jahr merkten viele Kunden, dass es an den besagten Konsumstätten nicht mehr dieselben Köderpackungen gibt und dass sich die Auflagen für den Kauf geändert haben. Die vielerorts bezeichneten „starken Köder“ (Rodentizide der 2.Generation) wurden entfernt und durch „alte Köder“ (1. Generation) ersetzt. Auch Inhaltsmenge des besagten Gifts wurde reduziert (statt 0,005% nun 0,003%). Dies war eine von vielen Veränderungen welche die neue Biozidverordnung mit sich brachte.

Viel wesentlicher sind aber nun die nächsten Veränderungen, die gerade für den konzessionierten Schädlingsbekämpfer gelten – und in letzter Folge somit auch für das Service in Ihrem Betrieb oder bei Ihnen zu Hause. Die Anwendungsbestimmungen wurden bei allen Neuzulassungen überarbeitet und haben das Ziel, die Risiken der Anwendung von Nagerködern wesentlich zu minimieren.

Wir haben unsere Kunden bereits letztes Jahr auf diese Veränderungen hingewiesen, die spätestens 2020 geltend werden. Es betrifft die Art und Weise wie wir das Service der Ratten- und Mäuseüberwachung und die Bekämpfung derselben in Ihrem Betrieb oder bei Ihnen privat durchführen.

Was bedeutet das aber ganz konkret?

Folgende Punkte sollen die wesentlichen Änderungen in Kürze darstellen:

  • Die Details der neuen Köder-Anwendungen sind produktspezifisch und variieren je nach Köderprodukt. Zusammenfassend kann man es aber in einem Satz formulieren: Giftköder* dürfen nicht mehr ohne enges Kontrollintervall ausgebracht werden!
  • In der Praxis bedeutet das für den Einsatz größtenteils: nach 35 Tagen muss die Bekämpfung mittels Gift abgeschlossen sein.
  • Innerhalb dieser 35 Tage müssen die Kontrollen innerhalb weniger Tage regelmäßig durchgeführt werden (es benötigt also mehr als nur einen Besuch bei Ihnen!).
  • Die restlichen Giftköder müssen eingesammelt werden.
  • Das Gift darf nicht weiter, unkontrolliert in den Köderstationen verbleiben.
  • Eine objektbezogene Gefahrenanalyse ist notwendig, wenn der Befall innerhalb oben genannten Zeitraums nicht rückläufig ist und die Bekämpfung verlängert werden muss.
  • Es sollten vielfach andere Maßnahmen zur Ratten- und Mäusekontrolle ergriffen werden, um den Einsatz von Gift zu reduzieren (Dichte der Bausubstanz, verschärfte Hygiene, mechanische Fallen).
  • Hier kommt Ihnen unsere SMART-Technologie zu Gute, die nicht nur diesen neuen Bestimmungen gerecht wird, sondern gänzlich giftfrei funktioniert. Ein entscheidender Vorteil für Sie ist, dass dieses System als Rund-um-die-Uhr-Überwachung aufgebaut ist, um Ihnen so den bestmöglichen Schutz für Ihr Objekt und ihre Produkte zu ermöglichen.

Für alle Kunden heißt das zusammenfassend:

  • Die periodische Schädlingsüberwachung (Monitoring) wird spätestens ab 1.1.2020 ohne Einsatz von Mäusegift erfolgen (Non-Tox).
  • Die Kontrollintervalle sollten gerade bei giftfreien Fallen monatlich festgelegt werden, um einen Befall frühzeitig zu erkennen.
  • Unsere SMART-Produktlinie bietet Ihnen eine praktische Alternative, die giftfreie Überwachung und auch Bekämpfung effizient und risikominimierend durchzuführen.
  • Es findet kein Verkauf betreffender Ködermaterialien an Sie bei uns statt.
  • Die Ratten- und Mausbekämpfung wird ausschließlich mit (mindestens) einer Nachkontrolle nach einer Woche durchgeführt.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen diesbezüglich zur Verfügung!

*Rodentizide mit antikoagulanten Wirkstoffen der 2.Generation

Derzeit ist gemäß der Biozidverordnung (EU Verordnung VO528/2012 zzgl. VO 334/2014) in der Übergangsphase 2019 nur mehr ein einziges Rodentizid ohne Einschränkung als Permanentköder erlaubt. Durch die fehlende Abwechslung der Köder sinkt die Attraktivität der Fallen deutlich.

Ab 2020 sind voraussichtlich keine toxischen Köder für eine Dauerbeköderung mehr zulässig und eine herkömmliche Nagerüberwachung mit Giftködern ist nicht mehr möglich.

Unser Unternehmensschwerpunkt ist unser giftfreies SMART-System, welches mit den strengeren Forderungen der Biozidverordnung im Einklang steht und Sie für die Zukunft absichert.

Ein kleiner Auszug aus unserem umfangreichen Angebot:

  • Schädlingsmonitoring für das HACCP, AIB, BRC sowie das IFS Konzept
  • Bekämpfung von Schädlingen aller Art, wie Ratten, Mäuse, Motten und Schaben
  • Taubenabwehr & Schalldrucksysteme
  • Durchführung von Risiko-, Gefahren- und Trendanalysen
  • Giftfreies Permanent Monitoring (SMART)

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